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Verlorene Gegenstände: Das müssen Finder beachten

Ein fremdes Portemonnaie im Zug oder ein Schlüsselbund auf dem Trottoir. Jeder hat bestimmt schon einen verlorenen Gegenstand gefunden: Wie geht man mit solchen Fundsachen korrekt um? Und wann steht dem Entdecker ein Finderlohn zu?

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Zurückgeben oder behalten?

  • Ist der Eigentümer bekannt, muss der Finder ihm den Gegenstand auf jeden Fall abgeben. Oder ihn zumindest über den Fund und den Abholort informieren.
  • Ist der Eigentümer unbekannt und der Wert der Fundsache weniger als zehn Franken, kann sie behalten werden.
  • Ist der Wert höher als zehn Franken, muss der Fund gemeldet werden.

Wo meldet man Fundsachen?

  • Gegenstände, die auf öffentlichem Gelände gefunden werden, muss man bei der Polizei oder im Fundbüro der Gemeinde melden.
  • Mittlerweile gibt es auch ein Online-Fundbüro: Auf easyfind.ch kann man den Gegenstand online stellen. Falls die Fundsache mit einem Easyfind-Code versehen ist, kann man den Eigentümer direkt ermitteln.
  • Fundsachen, die man auf einem öffentlich zugänglichen Areal (Bahnhof, Kino, Badi etc.) oder in einem bewohnten Haus entdeckt, müssen dem Besitzer des Areals bzw. Gebäudes oder einer Aufsichtsperson abgegeben werden. Dieser gilt dann als Finder und muss sich um die Fundsache kümmern.

Der Finderlohn

  • Kein Finderlohn gibt es bei einem Anstaltsfund, bei gestohlener Ware oder wenn der Eigentümer nicht bekannt ist.
  • In allen anderen Fällen soll der Finder laut Gesetz «angemessen» entschädigt werden. Richtwert ist zehn Prozent.
  • Allerdings sinkt dieser Prozentsatz bei sehr wertvoller Ware. Bei einem Fund von 1 Million Franken kann man also nicht mit 100'000 Franken Finderlohn rechnen. Das wäre nicht mehr angemessen.
  • Nebst dem Finderlohn steht dem Finder auch eine Entschädigung für Umtriebe zu, falls er solche hatte während der Suche des Eigentümers (z.B. Inseratekosten in der Zeitung).

Eigentumswechsel nach fünf Jahren

  • Wenn der Eigentümer unbekannt ist und er sich während fünf Jahren nicht meldet, geht die Fundsache an den Finder über.
  • Voraussetzung ist, dass er sich korrekt verhalten und den Fund gemeldet hat.

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