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Kriseninterventionszentrum: In einer Lebenskrise – etwa bei Jobverlust oder Trennung – wird sofort Hilfe geleistet.
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Wann hilft das Kriseninterventionszentrum?

«Es kann jeden von uns treffen», sagt Psychiaterin Violeta Lapadatovic: Job weg, Ehe kaputt, Partner oder Partnerin verloren, Mann oder Frau geht fremd. In akuten Krisensituationen bieten die Kriseninterventionszentren Hilfe. Hier gibts die wichtigsten Informationen zum Thema.

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Gerade nach den Feiertagen werden Kriseninterventionszentren häufiger aufgesucht als an Weihnachten oder Neujahr. An den Festtagen will niemand die Familie enttäuschen, alle nehmen sich zusammen. Das kostet viel Kraft, und irgendwann geht es nicht mehr.

«Dann kommt der Moment, wo es ohne professionelle Hilfe einfach nicht mehr geht», sagt Violeta Lapadatovic aus Erfahrung. Sie ist medizinische Leiterin und Oberärztin am Kriseninterventionszentrum St. Gallen. «Mit unserer Hilfe gewinnen die Leute wieder Boden unter den Füssen», sagt die Psychiaterin.

In akuten Krisensituationen bieten die Kriseninterventionszentren Hilfe, ambulant oder stationär. Ein stationärer Aufenthalt im Kriseninterventionszentrum kann von wenigen Tagen bis zu einigen Wochen dauern. «Ein Erstgespräch kann in den Kriseninterventionszentren innerhalb von wenigen Stunden stattfinden», sagt Lapadatovic. «Die Menschen gewinnen Abstand und erhalten einen schützenden Rahmen.»

Mit Hilfe von individuell angepassten Therapieangeboten finden die Menschen in ihren Alltag zurück. Das können unter anderem Einzelgespräche, Gruppentherapien, Bewegungs-, Kunsttherapien oder andere Aktivierungen sein. Aufenthalte und Sprechstunden im Kriseninterventionszentrum werden von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen.

Die wichtigsten Informationen

  • Ein Kriseninterventionszentrum ist 365 Tage während 24 Stunden offen.
  • Innerhalb von wenigen Stunden erhalten Hilfesuchende einen Termin.
  • In einer Lebenskrise, bei Jobverlust, Eheproblemen, Trennung, Todesfall etc. wird sofort Hilfe geleistet.
  • Die Behandlungen sind stationär oder ambulant.
  • Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt die Leistungen, die im Kriseninterventionszentrum erbracht werden.

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