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Die Haftbedingungen waren unwürdig. (Symbolbild)
Keystone
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Kanton Waadt muss Häftling wegen fensterloser Zelle entschädigen

Zwölf Tage in einer fensterlosen Zelle, in der permanent Licht brennt: Dies verstösst gegen die Menschenrechte. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht. Es verpflichtet den Kanton Waadt zu einer Entschädigung von 550 Franken.

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