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Die Polizeiaktion am 1.Mai 2011 in Zürich war Freiheitsberaubung: Das Bundesgericht gibt Demonstranten teilweise Recht.
Keystone
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 43 Sekunden.
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Teilerfolg für 1.Mai-Demonstranten in Zürich

Um am 1. Mai 2011 eine gewalttätige Nachdemo zu verhindern, hat die Polizei rund 500 Personen über mehrere Stunden festgehalten. Dieses Vorgehen hätte ein Richter beurteilen müssen, urteilt das Bundesgericht. Es gibt drei Teilnehmern der Kundgebung teilweise Recht. 

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Weiter in der Sendung:

  • Ehemaliger OC Oerlikon-Betrieb Tel Solar baut im St. Galler Rheintal ein Drittel aller Stellen ab.
  • Weg (fast) frei für die Fusionsabstimmung: Baselbieter Parlament erklärt Fusions-Initiative für gültig.
  • Mit den Brissago-Inseln im Tessin geht es touristisch wieder aufwärts.

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