Aufspaltung der BKW ist laut Gutachten unzulässig
- Montag, 28. August 2017, 12:03 Uhr
Sendetermine
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Erste Ausstrahlung:
- Montag, 28. August 2017, 12:03 Uhr, Radio SRF 1
Der Berner Energiekonzern BKW darf nicht in einen vom Kanton beherrschten und einen privatwirtschaftlichen Teil aufgeteilt werden. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten, welches im Auftrag des Kantons Bern erstellt worden ist.

Bildlegende:
Der Kanton Bern hält rund 52 Prozent der BKW-Aktien.
Keystone
Weiter in der Sendung:
- Nach der Einweihung des Bypasses Thun Nord gehts in Thun mit Bauarbeiten weiter.
- Zugunterbruch auf der Lötschbergstrecke und zwei Verletzte in der Nähe der Gleise – was passiert ist, ist noch unklar.
- Mehr Kies in der Freiburger Saane soll Fische mehr Platz zum Laichen geben.