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Bündner Verwaltungsgericht stellt sich hinter kranken Schüler
In Graubünden gilt der Grundsatz: Kinder besuchen die Schule am Wohnort. Ist dies aus medizinischen Gründen nicht sinnvoll, können Ausnahmen gemacht werden. Dies hat nun das Bündner Verwaltungsgericht entschieden. In einem solchen Fall muss die Wohngemeinde weiterhin die Schulkosten übernehmen.
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