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Eine umstrittene Ausnahmeregelung im Oberengadin
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Eine umstrittene Ausnahmeregelung im Oberengadin

Der Richtplan, der im Oberengadin den Zweitwohnungsbau einschrenken soll, lässt es Gemeinden offen, selber über gewisse Bewilligungen für Zweitwohnungsbauten zu entscheiden. So oder so, muss die Bündner Regierung entscheiden.

 

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