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Die Wettbewerbskommission Weko hat dem Kanton zu Recht die komplette Einsicht in Akten verweigert. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht. Das Urteil bezieht sich auf die Preisabsprachen im Münstertaler Baugewerbe, dürfte aber weitere Auswirkungen haben.
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