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Keine Gnade für Bündner Jäger
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Keine Gnade für Bündner Jäger

Ein gehbehinderter Jäger darf nicht mit dem Auto zu seinem liebsten Jagdgebiet fahren. Das Bündner Verwaltungsgericht gibt dem Amt für Jagd und Fischerei Rückendeckung. Dieses hatte entschieden, dass der heute 75-Jährige trotz seiner Behinderung keine Sonderbewilligung bekommt.

Weiter in der Sendung

  • Börse rüffelt Lenzerheide Bergbahnen AG
  • Pläne für neue Käserei in Savognin
  • Krebskranke Mazedonierin in Münsterlingen (TG) gestorben
  • Parcours gegen sexuelle Gewalt an Kindern in St. Gallen

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