Weiter in der Sendung
- Börse rüffelt Lenzerheide Bergbahnen AG
- Pläne für neue Käserei in Savognin
- Krebskranke Mazedonierin in Münsterlingen (TG) gestorben
- Parcours gegen sexuelle Gewalt an Kindern in St. Gallen
Ein gehbehinderter Jäger darf nicht mit dem Auto zu seinem liebsten Jagdgebiet fahren. Das Bündner Verwaltungsgericht gibt dem Amt für Jagd und Fischerei Rückendeckung. Dieses hatte entschieden, dass der heute 75-Jährige trotz seiner Behinderung keine Sonderbewilligung bekommt.
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Weiter in der Sendung