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Ein Erfolg für den Mutterschutz: Das Bundesgericht fällt ein Grundsatzurteil zu Lasten des Kantons Thurgau.
Symbolbild Keystone
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Bundesgericht stützt die Rechte von Müttern

Eine Mutter, die ihren Mutterschaftsurlaub verschoben hatte, weil das neugeborene Kind nach der Geburt zwei Monate im Spital bleiben musste, hat vom Bundesgericht Recht erhalten. Ihr Urlaub beginnt erst, wenn das Kind zuhause leben kann.

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Eine Mutter, die ihren Mutterschaftsurlaub verschoben hatte, weil das neugeborene Kind nach der Geburt zwei Monate im Spital bleiben musste, hat vom Bundesgericht Recht erhalten. Der Arbeitgeber muss ihr den Lohn bezahlen für die Zeit zwischen der Geburt und dem Termin, an dem das Kind aus dem Spital entlassen wurde.

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