Eine Mutter, die ihren Mutterschaftsurlaub verschoben hatte, weil das neugeborene Kind nach der Geburt zwei Monate im Spital bleiben musste, hat vom Bundesgericht Recht erhalten. Der Arbeitgeber muss ihr den Lohn bezahlen für die Zeit zwischen der Geburt und dem Termin, an dem das Kind aus dem Spital entlassen wurde.
Bundesgericht stützt die Rechte von Müttern
Eine Mutter, die ihren Mutterschaftsurlaub verschoben hatte, weil das neugeborene Kind nach der Geburt zwei Monate im Spital bleiben musste, hat vom Bundesgericht Recht erhalten. Ihr Urlaub beginnt erst, wenn das Kind zuhause leben kann.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen