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Ex-Banker Rudolf Elmer vor dem Bundesgericht in Lausanne am 10. Oktober 2018.
Keystone
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Elmer hat Bankgeheimnis nicht verletzt

Rudolf Elmer, Ex-Angestellter der Bank Julius-Bär, hat das Bankgeheimnis nicht verletzt. Dies hat das Bundesgericht entschieden und die Beschwerde der Zürcher Staatsanwaltschaft abgewiesen. Diese wollte Elmer wegen Verletzung des Bankkundengeheimnisses und des Geschäftsgeheimnisses verurteilt sehen.

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Rudolf Elmer, der ehemalige Whistlerblower und Angestellte der Bank Julius-Bär, hat das Bankgeheimnis nicht verletzt. Dies hat das Bundesgericht entschieden und die Beschwerde der Zürcher Staatsanwaltschaft abgewiesen. Diese wollte Elmer wegen Verletzung des Bankkundengeheimnisses und des Geschäftsgeheimnisses verurteilt sehen.

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