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Gebäude des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg.
Keystone
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Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt Urteil gegen Eritreer

Die Schweiz habe das Folterverbot nicht verletzt, als sie sich für die Ausweisung des Mannes entschieden habe. Das befanden die Richter in Strassburg. Sie empfehlen den Schweizer Behörden allerdings, mit einer Wegweisung zuzuwarten.

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Die Schweiz habe das Folterverbot nicht verletzt, als sie sich für die Ausweisung des Mannes entschieden habe. Das befanden die Richter in Strassburg. Sie empfehlen den Schweizer Behörden allerdings, mit einer Wegweisung zuzuwarten.

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