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Das Bundesverwaltungsgericht musste eine Beschwerde der Hirslandengruppe behandeln. Diese hatte geklagt, weil sie Rückenmarktumore nicht mehr operieren darf.
Keystone
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Spitzenmedizin: Standortfrage muss neu geklärt werden

Im Bereich der hochspezialisierten Medizin läuft zurzeit ein Konzentrations-Prozess: Nur noch eine kleine Anzahl Spitäler dürfen diese komplexen Behandlungen anbieten. Nach einem weiteren Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts müssen diese Zuteilungen aber überarbeitet werden.

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Im Rahmen des aktuellen Konzentrations-Prozesses dürfen komplexe Behandlungen in der Spitzenmedizin nur noch von bestimmten Spitälern angeboten werden. Gemäss einem Urteil des Bundesverwaltunsgerichts muss nun aber neu definiert werden, welche Spitäler hochspezialisierten Eingriffe tätigen dürfen.

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