Im Rahmen des aktuellen Konzentrations-Prozesses dürfen komplexe Behandlungen in der Spitzenmedizin nur noch von bestimmten Spitälern angeboten werden. Gemäss einem Urteil des Bundesverwaltunsgerichts muss nun aber neu definiert werden, welche Spitäler hochspezialisierten Eingriffe tätigen dürfen.
Spitzenmedizin: Standortfrage muss neu geklärt werden
Im Bereich der hochspezialisierten Medizin läuft zurzeit ein Konzentrations-Prozess: Nur noch eine kleine Anzahl Spitäler dürfen diese komplexen Behandlungen anbieten. Nach einem weiteren Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts müssen diese Zuteilungen aber überarbeitet werden.
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