Guidon wehrt sich dagegen, dass der Spielraum der Richter eingeschränkt wird beim Bestrafen. Richterinnen und Richter müssten auf die Schwere des Delikts und die jeweiligen Umstände eingehen können. Die Pläne des Bundesrats für höhere Mindeststrafen sind für ihn eine Folge der gesellschaftlichen Entwicklung – der Nutzen von höheren Strafen an sich sei aber gering, sagt der Richter-Vertreter. Einen präventiven Nutzen, eine Abschreckung durch höhere Strafen gebe es nicht.
Gesamtschweizerisch zeigt sich: Richterinnen und Richter verhängen in den allermeisten Fällen Strafen in der unteren Hälfte des heute bereits möglichen Strafrahmens. Persönlich ist Guidon bei Sexual- und Gewaltstraftaten für eher harte Strafen und handelt auch so als Kantonsrichter in St. Gallen. Korrekturen bei den Mindeststrafen hält er dennoch nicht für nötig.
Die Bevölkerung und die Politik würden zu viel erwarten vom Strafrecht, warnt Guidon: Dieses werde heute überstrapaziert. Immer neue Straftatbestände würden die Justiz überlasten und ergäben keinen Sinn.
Patrick Guidon ist Gast in der «Samstagsrundschau» bei Dominik Meier.
Richter wollen Spielraum beim Entscheiden
Höhere Mindeststrafen für Vergewaltiger und Gewaltstraftäter: Das will der Bundesrat. Skeptisch aber sind die Richterinnen und Richter. Wie berechtigt sind ihre Bedenken? In der «Samstagsrundschau» nimmt Patrick Guidon Stellung. Er ist Präsident der Schweiz. Vereinigung der Richterinnen und Richter.
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