Nun sind die Behörden vor die Aufgabe gestellt, die in vielen Aspekten nicht sehr klare neue Verfassungsbestimmung in die Praxis umzusetzen. Zudem stellt sich die Frage, ob in der Schweiz zur Zeit eine Grundstimmung für eine Verschärfung des Strafrechts herrscht. Zum Teil werden dem Strafrecht Aufgaben aufgebürdet, die dieses gar nicht erfüllen kann.
Dazu nimmt der Freiburger Strafrechtler Franz Riklin Stellung im Gespräch mit Emil Lehmann.