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Lohngleichheit: Im Gesetz verankert, in der Praxis noch nicht umgesetzt.
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«Gleicher Lohn für gleiche Arbeit» ist nicht selbstverständlich

Die neuste Analyse des Bundesamtes für Statistik zeigt: Noch immer verdienen Frauen für die gleiche Arbeit im Schnitt weniger als Männer. Expertinnen sehen die Unternehmen in der Pflicht. Die Selbstregulierung hat bis jetzt aber noch nicht genug gebracht.

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Frauen verdienen für die gleiche Arbeit im Schnitt weniger als Männer. Selbst wenn man mögliche Gründe wie die Dienstjahre oder den Tätigkeitsbereich weglässt, bleibt ein unerklärter Lohnunterschied von 657 Franken pro Monat.

Am Tag der Frau fragen wir im «Treffpunkt»: Wie weiter? Wie könnte die Lohngleichheit in der Schweiz erreicht werden? Immerhin ist sie im Rahmen der Gleichstellung seit 1981 in der Bundesverfassung verankert. Und auch das Gleichstellungsgesetz ist schon über 20 Jahre in Kraft. Doch bei der Umsetzung harzt es nach wie vor.

Nicht Aufgabe der Frauen, sondern der Firmen

Ohne Druck vom Staat gehe es nicht, meint darum Anja Derungs. Sie ist die Präsidentin der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten. Sie betont, dass es nicht primär die Aufgabe der Frauen, sondern der Unternehmen sein sollte, für gerechte Löhne zu sorgen.

Zuletzt wurde in der Revision des Gleichstellungsgesetzes festgehalten, dass Arbeitgeber mit mehr als 1000 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen regelmässig die Lohngleichheit überprüfen müssen.

Ist die Zeit der Selbstregulierung abgelaufen?

Genau dies hat Kathrin Amacker schon bei verschiedenen Unternehmen getan. Die ehemalige CVP-Nationalrätin erzählt, wie sie vor 16 Jahren bei Novartis eine Lohnanalyse durchführte. «Am Ende des Tages hatten wir 900 Frauen, die korrigiert werden mussten. Kostenpunkt: drei Millionen Franken.»

Später setzte sie als Mitglied der Konzernleitung bei der Swisscom und aktuell bei der SBB für Lohngleichheit ein. Sie findet, die Unternehmen sollten von sich dem Thema freiwillig annehmen. Staatliche Kontrolle würde zu mehr Bürokratie führen. Langsam sei die Zeit der Selbstregulierung jedoch abgelaufen, das Gleichstellungsgesetz sei immerhin seit 1996 in Kraft.

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