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Ein Bildschirmausschnitt der Internetseite der Stadt Zürich mit Fotos von tatverdächtigen Personen (Juli 2011).
Keystone
abspielen. Laufzeit 56 Minuten 51 Sekunden.
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Internetpranger: Wenn Herr und Frau Schweizer Polizist spielen

Bei gewalttätigen Krawallen oder Protesten kann die Polizei eine sogenannte Internet-Fahndung auslösen: Videosequenzen oder Fotos des Geschehens zeigen die gesuchten Personen und können von der Bevölkerung identifiziert werden. Das ist rechtlich zulässig, aber trotzdem eine heikle Angelegenheit.

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Richtig problematisch kann es werden, wenn Privatpersonen andere an den «Internetpranger» stellen und damit jemanden einer Tat bezichtigen: Eine Firma oder ein Vermieter veröffentlicht den Namen eines säumigen Zahlers, ein Geschäft Aufnahmen einer Überwachungskamera, die einen Diebstahl im Laden filmt, eine Gruppe übereifriger Bewohner schwärzt Nachbarn an, die im heissen Sommer trotz Wässerungsverbot ihren Rasen sprengen.

Im «Treffpunkt» zeigt IT-Rechtsanwalt Martin Steiger, wo Internetpranger von Privatpersonen heikel werden und Privatsphäre und Ehre verletzen.

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