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Semenya beim Bundesgericht abgeblitzt
Aus Sport-Clip vom 08.09.2020.
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Beschwerde abgewiesen Semenya scheitert erneut vor dem Bundesgericht

Caster Semenya wehrt sich erfolglos gegen die Testosteron-Regel in der Leichtathletik.

Das Schweizerische Bundesgericht hat die Klagen von Caster Semenya und dem südafrikanischen Leichtathletik-Verband ASA gegen den Internationalen Sportgerichtshof TAS abgewiesen. Semenya machte im Wesentlichen eine Verletzung des Diskriminierungsverbots geltend.

Der Internationale Leichtathletik-Verband IAAF hat im April 2018 ein Reglement erlassen, welches von den betroffenen Athletinnen verlangt, ihren Testosteronspiegel während 6 Monaten vor einem Wettkampf unter einen bestimmten Wert zu senken.

Die Fairness beim sportlichen Wettkampf ist ein legitimes Anliegen und bildet ein zentrales Prinzip des Sports.
Autor: Schweizerisches Bundesgericht

Semenya wehrte sich dagegen, woraufhin das TAS festgestellt hat, dass Testosteron den Hauptfaktor für die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Geschlechter in der Leichtathletik darstellt. Die Klage der Südafrikanerin wurde im Juni 2019 abgewiesen, danach wandte sich Semenya an das Bundesgericht.

Das Bundesgericht schreibt: «Der Entscheid des TAS ist nicht zu beanstanden. Die Fairness beim sportlichen Wettkampf ist ein legitimes Anliegen und bildet ein zentrales Prinzip des Sports. Sie stellt eine der Säulen dar, auf welcher der Wettkampf beruht.»

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