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Testosteron-Obergrenze bleibt Semenya blitzt vor dem TAS ab

Der Internationale Sportgerichtshof hat die Klage von Läuferin Caster Semenya gegen eine «Testosteron-Regel» abgewiesen.

Das Urteil

Der Internationale Sportgerichtshof TAS hat am Mittwoch sein Urteil im Fall Caster Semenya gefällt. Die 28-jährige Südafrikanerin hatte in Lausanne gegen die Regel eines Testosteron-Limits des Leichtathletik-Weltverbandes (IAAF) geklagt. Diese sieht vor, dass Läuferinnen auf Distanzen von 400 m bis eine Meile einen Grenzwert von 5 Nanomol pro Liter einhalten. Die Klage von Semenya gegen diese Vorgabe wurde nun abgewiesen.

Die Begründung

Die IAAF-Regel sei zwar diskriminierend, teilte der TAS mit. Aber die Mehrheit des Gremiums befand sie auf Grundlage der von allen Parteien eingereichten Unterlagen auch «als notwendiges, vernünftiges und angemessenes Mittel». So könne das Ziel des Weltverbandes erreicht werden, die Integrität weiblicher Athleten in den fraglichen Wettbewerben aufrecht zu erhalten.

Die Folgen für Betroffene

Das TAS-Urteil bedeutet, dass Semenya und andere betroffene Athletinnen eine von der IAAF 2018 eingeführte Testosteron-Obergrenze einhalten müssen. Um weiterhin an Wettkämpfen starten zu dürfen, muss die Südafrikanerin ihren Testosteron-Spiegel dauerhaft mittels Medikamente drosseln.

Die Vorgeschichte

Seit 2009 steht 800-m-Läuferin Semenya im Mittelpunkt einer Debatte über Hyperandrogenismus und Intersexualität. Frauen, die wie Semenya höhere Testosteron-Werte aufweisen, sollen diesen durch die Einnahme von Hormonpräparaten dauerhaft senken. Für die IAAF ist dies eine Massnahme, den fairen Wettbewerb zu garantieren.

Semenya erachtete dies jedoch als Akt der Diskriminierung ihrer Weiblichkeit und klagte gegen die Regel. Sie hatte in der Vergangenheit mehrfach betont, sie wolle nur so rennen, wie sie geboren wurde – als Frau und ohne die Einnahme von hormonellen Gegenmitteln.

Wie geht es weiter?

Nach dem Urteil des TAS, das als Überraschung gilt, hat Semenya nun noch die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen Einspruch beim Schweizer Bundesgericht einzulegen. Auch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist denkbar.

Die Regelungen der IAAF werden am 8. Mai in Kraft treten. Sportlerinnen, die vor oder ab diesem Tag die Grenzwerte einhalten, seien bei der in knapp fünf Monaten stattfindenden WM in Doha (27. September bis 6. Oktober) startberechtigt, teilte der Weltverband mit.

Video
SRF-Diskussionsrunde: «Wie männlich darf eine Frau sein?»
Aus sportpanorama plus vom 24.03.2019.
abspielen. Laufzeit 27 Minuten 26 Sekunden.

Sendebezug: Radio SRF 1, Bulletin von 12:30 Uhr, 01.05.2019

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