Die FIS reagierte damit auf die Information des Internationalen Olympischen Komitees. Das IOC hatte am Montag die Begründungen geliefert, weshalb es zu Beginn des Monats den Olympiasieger Alexander Legkow, den Silbermedaillengewinner Maxim Wylegschanin, Jewgeni Below, Alexej Petuchow, Julia Iwanowa und Jewgenia Schapowalowa wegen Dopingvergehen bei den Olympischen Spielen 2014 in Sotschi disqualifiziert und sie lebenslang gesperrt hat.
Starterlaubnis nur von kurzer Dauer
Das russische Sextett war von der FIS bereits vom 23. Dezember 2016 bis zum 31. Oktober 2017 wegen Dopingverdachts suspendiert worden. Im November erhielt das Sextett vorübergehend wieder eine Starterlaubnis, während die FIS auf die Erklärungen des IOC wartete.
IOC-Urteilsbegründung gegen Legkow
Das Internationale Olympische Komitee lieferte am Montagabend die erste ausführliche, 46 Seiten umfassende Urteilsbegründung im Fall des für Olympia lebenslang gesperrten russischen Langläufers Alexander Legkow. Das IOC sah es demnach als erwiesen an, dass zwei Dopingproben des 50-km-Olympiasiegers manipuliert wurden. Bei der Verurteilung stützte sich das IOC hauptsächlich auf die Erkenntnisse des Kanadiers Richard McLaren, dem Chefermittler der Welt-Antidoping-Agentur WADA, und die Aussagen des russischen Kronzeugen Grigori Rodtschenkow, dem ehemaligen Leiter des Moskauer Anti-Doping-Labors. «Der Nachweis, dass Legkows Proben wirkungsvoll manipuliert wurden, stellt einen objektiven, direkten Beweis dar, dass der Athlet in das System verwickelt war», heisst es unter anderem in der 495 Einzelpunkte umfassenden Begründung, die von der IOC-Disziplinarkommission unter dem Vorsitz des Neuenburger Exekutivmitglieds Denis Oswald erarbeitet wurde. Am 5. Dezember wird das IOC über eine Teilnahme Russlands an den Olympischen Winterspielen in Südkorea befinden. Die IOC-Exekutive wird sich dabei auf die Erkenntnisse einer weiteren Kommission unter Leitung von alt Bundesrat Samuel Schmid abstützen. |
Sendebezug: Radio SRF 1, Abendbulletin, 27.11.2017, 22:05 Uhr