Die Forderung nach einer Neubetrachtung des fehlenden Sprits im Auto von Sebastian Vettel nach dessen aberkanntem 2. Platz im Grand Prix von Ungarn wird abgelehnt. Demnach konnte Aston Martin nicht die erforderlichen neuen «signifikanten Beweise» vorlegen, wie es in dem Entscheid der Rennkommissare hiess. Bei einer Prüfung nach dem Rennen, das Vettel zunächst als Zweiter beendet hatte, waren nur 0,3 Liter Treibstoff festgestellt worden. Ein Liter ist aber mindestens vorgeschrieben. Das Team hat später einen Defekt in der Kraftstoffversorgung festgestellt. Warum die geforderte Menge nicht mehr übrig war, spiele aber keine Rolle.
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