Zum Inhalt springen

Header

Audio
Die geheime Datensammlung der FINMA soll ihr die Arbeit erleichtern – nämlich, Personen im Auge zu behalten, die nicht ohne weiteres wieder einen Führungsposten bei einer anderen Bank antreten sollten. Das Bundesgericht hält diese «Watch-List» zwar grundsätzlich für zulässig; allerdings gehörten nur harte Fakten dort hinein.
Keystone
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 8 Sekunden.
Inhalt

Finma-«Fichen» im Fokus des Bundesgerichts

Die Finanzmarktaufsicht Finma ermittelt bei Verdacht auf kriminelle Machenschaften im Finanzsektor; das gehört zu ihren Aufgaben. Dabei legt sie auch Listen über verdächtige Banker an. Im Fall eines ehemaligen UBS-Bankers ist sie nach Ansicht des Bundesgerichtes nun aber zu weit gegangen.

Mehr von «Echo der Zeit»