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Pflegebedürftige Rentner vor Fürsorge schützen

Gemäss Krankenversicherungsgesetz müssten die Pflegekosten eigentlich von den Krankenkassen übernommen werden. Tatsächlich steuern die Kassen aber nur 50 bis 60 Prozent bei. Den Rest müssen Pflegebedürftige selber finanzieren. Geht das Geld aus, muss der Staat mit den vor allem von den Kantonen bestrittenen AHV/IV-Ergänzungsleistungen oder mittels Sozialhilfe durch die Gemeinde einspringen.In der Stadt Zürich hat man eine Lösung gefunden, die verhindert, dass aus Pflegefällen Sozialfälle werden. Das Zürcher Modell wird jetzt auch auf nationaler Ebene diskutiert.

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