Verbrecherjagd in Zeiten des Sparens
Wenn ein Schweizer Staatsanwalt zum Beispiel die Telefon-Gespräche eines Drogenhändlers mithören will, dann muss die Staatsanwaltschaft dem Bund dafür Gebühren zahlen. Doch die Strafverfolger setzen in letzter Zeit seltener auf die Überwachung von Telefon oder Internet. Ein Grund dafür sind möglicherweise die Kosten.
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