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Bergkristalle: Den «Wanderfund» darf man behalten

Wer beim Wandern in den Bergen einen Kristall findet, darf diesen grundsätzlich behalten. Allerdings gibt es Ausnahmen: Wenn der Fund etwa von besonderer naturwissenschaftlicher Bedeutung ist, sollte er der Wissenschaft zugänglich gemacht werden. So verlangt es auch der Ehrenkodex der Strahler. «Espresso» zeigt am Beispiel des Kantons Bern, was Berggänger zu Kristallfunden wissen müssen.

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