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Darf der Kaminfeger ins Haus, wenn ich nicht da bin?
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Darf der Kaminfeger ins Haus, wenn ich nicht da bin?

Seit Jahren bekommt «Espresso»-Hörerin Edith Schöpfer Besuch vom gleichen Kaminfeger. Den Besuch kündigt er jeweils ein paar Tage im Voraus an. Am letzten Termin war Edith Schöpfer jedoch in den Ferien. Trotzdem gelangte der Kaminfeger ins Haus, um dort seine Arbeit zu verrichten. Dies hätte er nicht tun dürfen, sagt Rechtsexpertin Doris Slongo. Die in Rechnung gestellte Arbeit muss Frau Schöpfer trotzdem bezahlen, da sie sowieso hätten erledigt werden müssen. Auch wenn der Kaminfeger seine Arbeit nicht hätte verrichten können, hätte Edith Schöpfer die Rechnung bezahlen müssen. Dies weil sich der Kaminfeger gewohnt war, eine Absage zu bekommen, wenn ein Termin nicht passt. Dies gilt jedoch nur, wenn sich ein Ablauf wie im aktuellen Fall als Gewohnheit etabliert hat. Normalerweise gilt die Terminankündigung eines Handwerkers nur als Anfrage. Bekommt er keine Bestätigung, kann er nicht davon ausgehen, dass dem Kunden der Termin passt. Taucht der Handwerker ohne nachzufragen auf und steht dann vor verschlossenen Türen, muss der Kunde die Rechnung nicht bezahlen.

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