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Was elektrisch fährt, leuchtet oder tönt gehört ins Recycling.
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Elektro-Spielzeug muss recycelt werden

An Weihnachten wird in der Schweiz tonnenweise elektrisches und elektronisches Spielzeug verschenkt. Irgendwann hat auch dieses ausgedient und wird entsorgt. Wichtig dabei: Jedes elektrische und elektronische Spielzeug muss in der Schweiz recycelt werden. Die Entsorgung im Hausmüll ist verboten!Alle Läden, die Elektro-Spielzeug verkaufen, sind verpflichtet, dieses zum Recyceln auch wieder zurückzunehmen. Auf der anderen Seite sind auch die Kunden verpflichtet, elektronisches und elektrisches Spielzeug nicht in den Hausmüll zu werfen, sondern im Laden oder an der Gemeinde-Sammelstelle zurückzubringen.Diese Regelung gilt nicht nur für offensichtlich elektronische Spielwaren wie Spielkonsolen. Sie gilt für alles Spielzeug, das mit Batterien oder Kabel betrieben wird, das Töne, Licht und Bewegungen erzeugen kann. Die Stiftung Entsorgung Schweiz (SENS) erwähnt auf ihrem Merkblatt beispielsweise die weinende Puppe, das Licht am Modellbauauto, die Autorennbahn oder den Kinderkochherd. Alle diese Spielzeuge gehören ins Recycling.

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