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Garantiefall: Muss Kunde Portokosten übernehmen?
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Garantiefall: Muss Kunde Portokosten übernehmen?

«Espresso»-Hörer Werner Dähler hat per Internet einen Scanner bestellt. Das Gerät war von Anfang an defekt und wird daher vom Händler ersetzt. Dazu muss Werner Dähler das alte Gerät aber zurück schicken. Die Portokosten hierfür soll jedoch er übernehmen. «Ist das korrekt?», fragt er.Nein, sagt Rechtsexpertin Doris Slongo. Der Kunde kann ja nichts dafür, dass das Gerät defekt geliefert wurde. Die Portokosten kann Herr Dähler von der Schlussrechnung abziehen. Allerdings empfiehlt es sich, dies vorher in einem Brief an den Händler zu erklären.

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