Keine Rückerstattung der Kosten für gebuchte Reise?
Nachdem ihr Mann überraschend verstorben ist, annulliert Espresso-Hörerin Arlette Werder eine zuvor gebuchte Reise. Das Reisebüro belastet ihr trotzdem die vollen Kosten: 3500 Franken. Hat Arlette Werder nicht Anspruch auf eine zumindest teilweise Rückerstattung? Nur unter bestimmten Bedingungen, sagt DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo: Wenn das Reisebüro die Reise rechtszeitig weiterverkaufen kann, hat Werder Anspruch darauf, Geld zurückzubekommen.
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