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Kurzarbeit: Antworten auf Hörerfragen
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Kurzarbeit: Antworten auf Hörerfragen

Anspruch auf Entschädigungszahlungen für die Angestellten hat prinzipiell jeder Arbeitgeber. So etwa auch die Floristin mit zwei Angestellten. Entschädigungen von der Arbeitslosenkasse gibt es aber nur für die Angestellten. Der Inhaber oder Geschäftsführer einer Firma bekommt kein Geld. Sehr wichtig ist auch, dass Arbeitgeber den Arbeitsausfall sauber belegen. Fehlen diese Belege, muss ein Unternehmen die Entschädigungszahlungen unter Umständen zurück zahlen.

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