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Rechtsfrage: «Das Sofa passt nicht durchs Treppenhaus. Was nun?»

Ende März ist Zügeltermin. Für viele ein Albtraum, vor allem wenn etwas schief geht. Bezahlt zum Beispiel eine Versicherung, wenn der Kollege eine Kiste mit Gläsern fallen lässt? Muss das Versandhaus das Sofa zurücknehmen, wenn es nicht durchs Treppenhaus passt? Und: Wie pingelig darf der Vermieter bei der Wohnungsabgabe sein? «Espresso» gibt Antwort.

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