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Rechtsfrage: «Muss ich mich am neuen Dampfabzug beteiligen?»

In einer Mietwohnung gibt der Dampfabzug den Geist auf. Weil das Gerät die prognostizierte Lebensdauer noch nicht erreicht hat, verlangt der Vermieter eine Kostenbeteiligung von der Mieterin. «Espresso» sagt, weshalb diese Forderung nicht gerechtfertigt ist.

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