Rechtsfrage: Muss man für die Wohnungsabgabe zahlen?
Der Schwiegervater eines «Espresso»-Hörers hat seine Wohnung termingerecht gekündigt. Weil der Nachmieter einen Monat früher eingezogen ist, verlangt die Verwaltung eine Unkostenpauschale von 70 Franken. Unverschämt, findet der Mieter. Die Wohnung hätte ja so oder so übergeben werden müssen.
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