Rechtsfrage: Späte Steuerrechnung, muss ich Verzugszinsen zahlen?
«Espresso»-Hörer Dieter Profos hat vor drei Jahren sein Elternhaus verkauft. Jetzt erst kommt die Rechnung für die Grundstückgewinnsteuer samt Verzugszins von 390 Franken. Für die Verzögerung ist Profos nicht verantwortlich. Trotzdem soll er diesen Verzugszins bezahlen. Zu Recht?
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