Schärfere Bestimmungen bei Ergänzungsleistungen
Viele Regeln für den Bezug von Ergänzungsleistungen werden auf das Jahr 2021 strenger. Es geht um Ergänzungsleistungen zu AHV, IV, Witwen- oder Waisenrente. Und diese Reform betrifft nicht nur Menschen, die EL beziehen müssen, sondern auch deren Angehörige. Beispielsweise beim Erbvorbezug und bei Schenkungen. Und es kann neu auch sein, dass die Erben einer EL-Bezügerin nach deren Tod Ergänzungsleistungen zurückerstatten müssen.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen