Wie regelt man Arbeitsabsenzen bei Krankheit?
Wer krank ist, muss in den meisten Schweizer Unternehmen nach drei Tagen ein Arztzeugnis vorlegen. Eine gesetzliche Grundlage zum Umgang mit Kurzabsenzen gibt es aber nicht. Laut verschiedenen Experten würde es genügen, nach fünf Tagen ein Arztzeugnis zu verlangen. Dies sei nicht nur wirtschaftlicher, sondern auch medizinisch sinnvoller.
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