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Sozialversicherungen dürfen bei Verdacht ihre Versicherten durch Detektive observieren lassen.
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Beschatten, belauschen, filmen: Freie Bahn für Sozialdetektive?

Versicherungen dürfen bei Verdacht auf Missbrauch ihre Versicherten durch Detektive observieren lassen. Dieses Gesetz wurde in den eidgenössischen Räten in der Frühjahressession verabschiedet. Öffnet man der Bespitzelung Tor und Tür?

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Im Forum diskutieren Hörerinnen und Hörer mit zwei Gästen das Pro und Contra von Sozialdetektiven.

Pro: Andreas Dummermuth, Präsident der kantonalen Ausgleichskassen

Contra: Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse - Dachverband der Arbeitnehmenden

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