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Berset: «Wir brauchen eine gesetzliche Grundlage»
Aus News-Clip vom 12.04.2021.
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Volksabstimmung vom 13. Juni Auch ohne Covid-19-Gesetz hat der Bundesrat das Sagen

  • An der Medienkonferenz des Bundesrats warnt die Regierung vor einer Ablehnung des am 13. Juni an der Urne zu entscheidenden Covid-19-Gesetzes.
  • Die Gegner der Vorlage wollen verhindern, dass notrechtliche Massnahmen des Bundesrats nachträglich legitimiert werden.
  • Auch ohne Covid-19-Gesetz kann der Bundesrat die Pandemie weiterhin mit Massnahmen bekämpfen.

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Der Unmut gegen die Corona-Massnahmen wird immer stärker
aus Rendez-vous vom 09.04.2021. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 25 Sekunden.

Der Bundesrat verweist auf die negativen Folgen bei einer Ablehnung des Covid-19-Gesetzes: Ein Nein würde grosse Unsicherheiten auslösen, Arbeitsplätze gefährden und Firmen in den Konkurs treiben. Zudem sei das Gesetz kein politischer Freipass für die Regierung, teilt der Bundesrat an einer Medienkonferenz mit.

«Freunde der Verfassung» sagen «Nein»

Am 13. Juni 2021 entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über das Covid-19-Gesetz. Mit diesem können die von der Coronakrise betroffenen Menschen und Unternehmen sowie die Kultur, der Sport und die Medien während der Pandemie finanziell unterstützt werden.

Diese Finanzhilfen wurden vom Parlament im September 2020 sofort in Kraft gesetzt. Dagegen kam ein Referendum zustande. Der Verein «Freunde der Verfassung» und dessen Unterstützer wollen damit verhindern, dass notrechtliche Kompetenzen des Bundesrates während der Pandemie nachträglich legitimiert werden. Zudem verleihe das Gesetz dem Bundesrat zu viel Macht, heisst es. Dieses Argument lässt der Bundesrat nicht gelten, wie er mitteilte.

Das Gesetz sei im dafür vorgesehenen demokratischen Verfahren entstanden. Es garantiere den Einbezug der Kantone, der Sozialpartner und des Parlaments.

Ein Nein kann Lockdowns nicht verhindern

Am wichtigsten sei aber das Grundelement des Covid-19-Gesetzes – nämlich, die Finanzhilfen für sehr viele Menschen und Unternehmen sicherzustellen. Lehne die Stimmbevölkerung die Vorlage ab, würde diese laut dem Bundesrat schon im September 2021 ausser Kraft treten. Damit würde die Grundlage für die Finanzhilfen drei Monate früher wegfallen als geplant.

Ein Nein zum Gesetz nähme dem Bundesrat hingegen nicht die Möglichkeiten, die Ausbreitung der Pandemie weiterhin mit Massnahmen zu bekämpfen, die sich auf das bestehende Epidemiengesetz stützen, hält die Regierung fest. Der Bundesrat könnte also weiterhin Läden und Restaurants schliessen oder Veranstaltungen verbieten, wenn es die epidemiologische Lage erfordert.

SRF3 Info, 08.04.21, 12:00 Uhr;

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