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Donald Trump unterzeichnet erneut ein Dekret für ein Einreiseverbot.
Legende: Der Präsident bezeichnet die temporären Einreiseverbote als notwendige Schutzmassnahme gegen die Terrorgefahr. Reuters/archiv
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Juristischer Kampf Beschwerde gegen Trumps neuen Einreisebann

Das Wichtigste in Kürze

  • Die grösste US-Bürgerrechtsorganisation geht juristisch gegen den neuen Einreisebann von US-Präsident Donald Trump vor.
  • Derweil erlässt ein Richter eine einstweilige Verfügung gegen Trumps Einreisebann für die Frau und das Kind eines syrischen Flüchtlings.
  • Der Staat Washington fordert, dass die richterliche Verfügung gegen Trumps erstes Dekret auch auf den zweiten Erlass angewendet werden soll.

Die American Civil Liberties Union (ACLU) legte im Namen mehrerer Flüchtlingshilfsorganisationen Beschwerde gegen das Dekret ein. «Das grundlegende Problem des Muslim-Banns wird nicht dadurch gelöst, dass man eine neue Schicht Farbe darüberstreicht», erklärte Omar Jadwat von ACLU.

Die US-Verfassung verbiete jegliche Diskriminierung aus religiösen Gründen. Trump verletze diese Grundregel mit seinem Einreisebann für Bürger aus sechs muslimischen Staaten.

Selten in der Geschichte der USA sei der Wille einer Regierung, einen bestimmten Glauben und seine Anhänger zu diskriminieren, so klar zutage getreten wie durch Trumps Anordnung, heisst es in der Beschwerde der ACLU. Die Bürgerrechtler fordern eine Einstweilige Verfügung gegen das Dekret.

Bundesrichter Theodore Chuang aus Maryland setzte für den kommenden Mittwoch eine Anhörung zu dem Fall an – einen Tag vor dem geplanten Inkrafttreten des Dekrets.

Die Vorgeschichte

  • Trumps erstes Einreisedekret war im Februar von Richtern vorläufig ausser Kraft gesetzt worden.
  • Am Montag hatte der Präsident daraufhin eine neue Anordnung unterzeichnet. Sie ist im Vergleich zum ersten Dekret leicht abgemildert und in einigen Punkten präziser formuliert.

Derweil erliess Bezirksrichter William Conley aus Wisconsin eine einstweilige Verfügung gegen ein Einreiseverbot für die Frau und das Kind eines syrischen Flüchtlings, dem in den USA bereits Asyl gewährt wurde.

Zur Begründung erklärte der Richter, bei Umsetzung des Trump-Erlasses drohe dem Kläger «nicht wieder gut zu machendes Leid». Es handelt sich um das erste Gerichtsurteil gegen Trumps neue Einreiseverbote. Der Richter setzte für den 21. März eine Anhörung fest.

Bundesstaaten stellen Antrag

Der Westküstenstaat Washington kündigte einen Antrag an, wonach die richterliche Verfügung gegen Trumps erstes Dekret auch auf den zweiten Erlass angewendet werden soll. Die Bundesstaaten Maryland, Massachusetts, Minnesota, New York und Oregon schlossen sich dem Antrag an. Hawaii hatte eine eigene Klage eingereicht.

Der Richter, der bereits das erste Dekret gestoppt hatte, wies am Freitag allerdings einen Antrag auf Einfrieren des geänderten Erlasses als unzureichend zurück. Bundesrichter James Robart aus dem Bundesstaat Washington forderte von den Gegnern des Dekrets vollständige Unterlagen mit Bezugnahme auf das neueste Dekret Trumps. Nach Medienberichten hatten sie lediglich ein Einfrieren analog zur ersten richterlichen Entscheidung gefordert.

Einreisestopp für Flüchtlinge

Trumps Erlass verbietet Bürgern aus dem Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien für 90 Tage die Einreise in die USA. Der Irak, der noch im ersten Dekret stand, ist aus der Liste gestrichen. Für Flüchtlinge soll weiterhin ein 120-tägiger Einreisestopp gelten. Einziger Unterschied ist, dass dieser Zeitrahmen nun auch für Syrer gilt. Im ersten Erlass war der Einreisestopp für syrische Flüchtlinge zeitlich unbegrenzt.

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