Bei der Bundestagswahl am 22. September wählen die Deutschen nach einem neuen Wahlverfahren.
Nach ihr werden die sogenannten Überhangmandate für eine Partei künftig vollständig durch Ausgleichssitze für andere Parteien neutralisiert. Das neue Wahlrecht musste beschlossen werden, weil ein 2011 beschlossenes Wahlrecht vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden war – vor allem wegen der grossen Zahl an möglichen Überhangmandaten.
Die Neuregelung wird voraussichtlich dazu führen, dass der nächste Bundestag deutlich mehr Abgeordnete haben wird. Derzeit hat das Parlament 620 Mitglieder.
Ebenfalls gebilligt wurde vom Bundesrat die Änderung des Wahlrechts für Deutsche im Ausland. Sie sind künftig wieder wahlberechtigt, wenn sie nach dem 14. Lebensjahr mindestens drei Monate in Deutschland ununterbrochen gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt.
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte dazu geführt, dass auch das Wahlrecht für Auslandsdeutsche neu geregelt werden musste.