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Bundestag regelt die Sterbehilfe neu
Aus Tagesschau vom 06.11.2015.
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International Deutschland verbietet kommerzielle Sterbehilfe

Der Deutsche Bundestag hat einem Gesetzentwurf zur Sterbehilfe nach einer kontroversen Debatte zugestimmt. Drei Jahre Haft drohen nun bei kommerzieller Sterbehilfe. Umstritten bleibt, welche Konsequenzen die neue Regelung für Ärzte hat.

Geschäftsmässige Sterbehilfe ist in Deutschland künftig verboten. Der Verbotsantrag, der von einer Abgeordnetengruppe vorgelegt worden war, erhielt in der Schlussabstimmung 360 von 602 abgegebenen Stimmen. Mit Nein votierten 233 Parlamentarier, 9 Abgeordnete enthielten sich.

Drei Jahre Haft bei kommerzieller Sterbehilfe

Vereine oder Einzelpersonen dürfen künftig keine Beihilfe zum Suizid als Dienstleistung anbieten. Es drohen bis zu drei Jahre Haft, wenn einem Sterbewilligen, etwa einem unheilbar Krebskranken, «geschäftsmässig» ein tödliches Medikament gewährt wird. Was «geschäftsmässig» genau bedeutet, daran scheiden sich allerdings die Geister. Nach Ansicht von Kritikern bedroht die neue Rechtslage auch Ärzte, die wiederholt Sterbehilfe leisten, mit Strafe. Tatsächlich ist noch nicht ganz absehbar, welche Konsequenzen das Gesetz für die Ärzteschaft haben wird.

Nach Ansicht von der SPD-Abgeordneten Carola Reimann oder dem Bundestagsvize-Präsident Peter Hintze von der CDU setzt die Neuregelung Ärzte der «ernsten Gefahr» staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen aus. Sie warnen, Ärzte könnten sich von ihren Patienten zurückziehen, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Die Unterstützer des Mehrheitsantrages traten solchen Befürchtungen vehement entgegen. Ärzte, die Suizidbeihilfe leisteten, würden keiner strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt, sagte der deutsche Gesundheitsminister Hermann Gröhe. Bisher ist Beihilfe zum Suizid in Deutschland nicht strafbar, den Ärzten aber durch regional unterschiedliches Standesrecht vielerorts untersagt.

Exit bedauert den Entscheid

Die Schweizer Sterbehilfeorganisation Exit reagierte mit Bedauern auf den Entscheid des Bundestags. Exit sei von dem Entscheid nicht direkt betroffen, da der Selbsthilfeverein nur Patienten in der Schweiz helfe. Derzeit sei aber unklar, welche Hilfe Exit Mitgliedern noch geben dürfe, die zwar Schweizer Staatsbürger seien, aber in Deutschland lebten.

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