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Falsche Zeugenaussage? Frauke Petry kann angeklagt werden

  • Die parlamentarische Immunität der deutschen AfD-Chefin Frauke Petry ist aufgehoben worden.
  • Die Widerspruchsfrist des sächsischen Landtages sei um Mitternacht ausgelaufen, sagte ein Parlamentssprecher in Dresden.
  • Damit ist der Weg frei für eine Anklage gegen Petry wegen Verdachts des Meineides oder des fahrlässigen Falscheides.

Der sächsische Landtag hatte am 17. August einstimmig die Aufhebung der Immunität Petrys empfohlen. Hintergrund sind Vorwürfe, Petry habe in einer Sitzung des Wahlprüfungsausschusses des Landtags im November 2015 in einer Zeugenaussage unter Eid falsch ausgesagt.

Der Ausschuss hatte sich sich mit der Gewährung von Darlehen durch AfD-Landtagskandidaten an die Partei befasst. Damit sollte der Landtagswahlkampf 2014 unterstützt werden. Petry ist AfD-Fraktionsvorsitzende im Landtag und auch sächsische Landesvorsitzende.

Petry selbst sieht einem möglichen Verfahren gelassen entgegen. Bei einem Gerichtsverfahren können sie zu den Vorwürfen öffentlich Stellung nehmen – «das war bisher nicht möglich», erklärte Petry vor bald zwei Wochen. Sie begrüsse die Entscheidung daher «ausdrücklich».

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