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International Gemeinsame Datenbank für kriminelle Ausländer

Im Kampf gegen ausländische Terroristen und andere Straftäter macht die EU einen Schritt nach vorn: Wer einmal in einem EU-Land verurteilt worden ist, soll nicht mehr so leicht durch einen Umzug in ein anderes zu einer weissen Weste kommen.

Straffällig gewordene Flüchtlinge und andere kriminelle Ausländer sollen künftig in einer europäischen Datenbank erfasst werden. «Die Anschläge in Paris vom November haben erneut gezeigt, dass eine engere und nahtlose Zusammenarbeit der Justiz in ganz Europa dringend erforderlich ist», erklärte EU-Justizkommissarin Vera Jourová in Strassburg.

Bislang müssten Richter, Staatsanwälte oder die Polizei in jedem anderen EU-Land einzeln abfragen, ob ein Verdächtiger Nicht-EU-Bürger dort möglicherweise bereits vorbestraft ist.

Kampf gegen gefälschte Ausweispapiere

In der Datenbank sollen neben Strafregistereinträgen auch die Fingerabdrücke von verurteilten Straftätern gespeichert werden. «So können wir noch besser gegen gefälschte Ausweisdokumente vorgehen», sagte Jourová.

Als Beispiel nannte sie den Schlachterbeil-Angriff eines mutmasslichen Islamisten auf Pariser Polizisten vor knapp zwei Wochen: Der Täter sei in Frankreich, Deutschland und Schweden vorbestraft gewesen – jedoch unter verschiedenen Namen – und habe sieben unterschiedliche Pässe und Identitäten gehabt.

Informationssystem wurde bereits 2012 geschaffen

Gespeichert werden sollen die Daten im Europäischen Strafregisterinformationssystem (Ecris). Dieses wurde 2012 geschaffen, um den Austausch von Informationen über straffällig gewordene EU-Bürger zu erleichtern.

Wegen des Verwaltungsaufwandes werden nach Angaben Jourovás derzeit bei Ermittlungen gegen Nicht-EU-Bürger nur in den allerwenigsten Fällen Anfragen an die anderen EU-Länder gestellt. Sie sprach von einem Anteil von drei Prozent. Allein 2014 seien aber rund 688'000 Nicht-EU-Bürger in einem Land der Europäischen Union wegen einer Straftat verurteilt worden.

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