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So schützen Sie sich richtig
Aus SRF News vom 25.02.2020.
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Lungenkrankheit «Covid-19» Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Coronavirus

Der Bund ruft wegen des Coronavirus die «besondere Lage» aus. Das hat vorerst noch wenige Auswirkungen auf das alltägliche Leben in der Schweiz. Trotzdem wirft die Ausnahmesituation viele Fragen auf. Hier finden Sie Antworten. Dieser Artikel wird laufend angepasst. Sie lesen die Version vom 28. Februar 2020. Folgende Fragen werden beantwortet:

  1. Kann ich mich in der Schweiz mit dem Coronavirus anstecken?
  2. Wie schütze ich mich vor dem Coronavirus?
  3. Wie schütze ich andere vor dem Coronavirus?
  4. Was tun, wenn ich Symptome zeige?
  5. Wann sollte ich einen Mundschutz tragen?
  6. Darf ich eine geplante Reise ins Ausland noch antreten?
  7. Darf ich bestellte Pakete aus China noch annehmen?
  8. Wie sieht es mit dem Arbeitsrecht aus?

Informationen ändern sich

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Die Informationen sind zusammengetragen von den Internetseiten des Bundesamtes für Gesundheit und der Weltgesundheitsorganisation WHO. Da es sich beim Virus um einen komplett neuen Stamm handelt, ist noch vieles unklar und die Lage ändert sich schnell. SRF News passt diesen Artikel laufend an. Es gibt jedoch keine Garantie, dass er zu jedem Zeitpunkt auf dem aktuellsten Stand ist.

1. Kann ich mich in der Schweiz mit dem Coronavirus anstecken? Da es in der Schweiz verschiedene bestätigte Fälle gibt, sind auch weitere Ansteckungen möglich. Alle bisher als angesteckt bestätigten Personen sind isoliert, und auch andere Menschen mit Verdacht auf Infektion sind in ihrem Wohnkanton in Quarantäne. Laut dem Bundesrat habe man aktuell in der Schweiz noch die Übersicht über die Ansteckungskette. Man weiss also, wer sich wo angesteckt hat und mit wem diese Person Kontakt hatte. Man rechne noch nicht mit einer hohen Dunkelziffer, wie sie es in Deutschland und Italien gebe. In den beiden Nachbarländern haben die Behörden den Überblick über die Ansteckungskette verloren.

2. Wie schütze ich mich vor dem Coronavirus? Achten Sie auf Ihre Hände, sie sind Haupttäter bei der Übertragung des Virus. Weshalb genau, das erfahren Sie hier. Vermeiden Sie Händeschütteln. Waschen Sie Ihre Hände zudem regelmässig mit Seife oder mit einem alkoholbasierten Desinfektionsmittel (zur Not auch mit selbstgemachten). Damit die Viren dabei zuverlässig getötet werden, gilt es einige Regeln zu beachten. Schauen Sie sich dazu das untenstehende Video an. Achten Sie ausserdem darauf, sich nicht in die Augen, die Nase oder den Mund fassen. Das Virus kann von Ihren Händen über die Schleimhäute in Ihren Körper gelangen. Wenn Sie sich in der Nähe einer hustenden oder niesenden Person befinden, sollten Sie mindestens einen Meter Abstand wahren.

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Aus SRF News vom 27.02.2020.
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3. Wie schütze ich andere vor dem Coronavirus? Um eine Verbreitung des Virus zu verhindern, ist es mindestens ebenso wichtig, dass Sie nicht nur an sich selbst, sondern auch an Ihre Mitmenschen denken. Vermeiden sie Händeschütteln. Waschen Sie sich zudem häufig und gründlich die Hände. Wenn Sie niesen oder husten müssen, tun Sie dies in Ihre Ellenbeuge oder ein Taschentuch und nicht in die Hand – schon gar nicht ungeschützt in die Luft. Sollten Sie ein Taschentuch verwenden, benutzen Sie ein papierenes und entsorgen Sie es unmittelbar danach in einem geschlossenen Abfalleimer. Wenn Sie sich unwohl fühlen, Fieber und Husten haben, bleiben Sie zu Hause. Notfallstationen sollen nur nach telefonischer Anmeldung besucht werden.

4. Was tun, wenn ich Symptome zeige? Bei Fieber, Husten und Atemschwierigkeiten sollten Sie sich in ärztliche Betreuung geben. Rufen Sie vor dem Arztbesuch an, und befolgen Sie die Anweisungen der Profis. Aktuell braucht es nach wie vor einen glaubhaften Ansteckungsgrund, dass Sie bei Symptomen auf das Virus getestet werden. Der besteht etwa, wenn Sie sich in einem betroffenen Gebiet aufgehalten oder zu bereits angesteckten Personen Kontakt hatten. Genaueres zu den einschlägigen Symptomen finden Sie hier.

5. Wann sollte ich einen Mundschutz tragen? Wenn Sie gesund sind und keinen Kontakt zu möglicherweise infizierten Personen haben, müssen Sie keinen Mundschutz tragen. Diese dienen in erster Linie nicht zu Ihrem eigenen Schutz, sondern zum Schutz Ihrer Mitmenschen. Sollten Sie also einschlägige Symptome zeigen, dann ist das Tragen eines Mundschutzes durchaus angebracht. Personen, die direkten Kontakt zu infizierten und potenziell infizierten Personen haben – wie etwa Ärzte, Ärztinnen und Pflegemitarbeitende – tragen selbstverständlich einen Mundschutz.

6. Darf ich eine geplante Reise ins Ausland noch antreten? Aktuell haben die WHO und auch das BAG keine Reisebeschränkungen ausgesprochen. Der Bund rät jedoch von Reisen in die chinesische Provinz Hubei ab. Die Stadt Wuhan und weitere chinesische Grossstädte sind sowieso abgeriegelt – Strassen-, Zug- und Flugverbindungen unterbrochen. Für Reisen in andere betroffene Gebiete empfiehlt der Bund erhöhte Achtsamkeit. Der Bund empfiehlt, sich vor Reisen bei der Schweizer Botschaft des Ziellandes zu informieren. Informationen dazu gibt es auf der Webseite des Aussendepartements.

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Aus SRF News vom 26.02.2020.
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7. Darf ich bestellte Pakete aus China noch annehmen? Ja. Das Virus überlebt nach aktuellen Erkenntnissen auf Gegenständen nicht genügend lange, dass ein kontaminiertes Paket nach mehreren Tagen Transportweg noch ansteckend wäre. Lieferungen aus China sind deshalb unbedenklich.

8. Wie sieht es mit dem Arbeitsrecht aus? Grundsätzlich gilt: Wenn Sie sich gesund fühlen, gehen Sie zur Arbeit. Wenn nicht, bleiben Sie zu Hause. Laut Arbeitsrechts-Experte Thomas Geiser ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, alle Massnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit des Arbeitnehmers zu schützen. Von den Behörden angeordnete Schutzmassnahmen muss er zwingend umsetzen. Da diese in der aktuellen Situation jedoch nur Empfehlungen abgeben, liegt der Entscheid beim Arbeitgeber.

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Wenn der Bundesrat tatsächlich Massnahmen verordnen sollte und Ihr Arbeitgeber diese nicht einhält, könnte er dafür haften müssen, wenn Sie sich am Arbeitsplatz anstecken. Umgekehrt können sich auch Arbeitnehmende strafbar machen, wenn Sie trotz einschlägigen Symptomen arbeiten gehen sollten. Ihr Arbeitgeber kann ausserdem verlangen, dass Sie nach einer Reise aus einem betroffenen Gebiet wie China oder Italien für einige Zeit zu Hause bleiben. Sollte sich die Lage zuspitzen, gibt es Betriebe, die trotz Ausnahmesituation auf jeden Fall weiterlaufen müssen – darunter etwa Spitäler oder die Kehrichtabfuhr. Mehr zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus finden Sie hier.

Sondersendung Coronavirus, 28.02.2020, 10.15 Uhr

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