Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

International Neonazi-Terror: Mordanklage gegen Beate Zschäpe

Das Münchner Oberlandesgericht hat die Mordanklage gegen Beate Zschäpe gutgeheissen. Vier weitere mutmassliche Unterstützer im Fall der NSU-Neonazi-Mordserie müssen sich verantworten.

Das NSU-Terrortrio (v.l.n.r.): Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos
Legende: Das NSU-Terrortrio (v.l.n.r.): Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos. Gegen Zschäpe ist Mordanklage erhoben worden. Keystone/Archiv

Das Oberlandesgericht München hat nach übereinstimmenden Medienberichten die Anklage gegen die wegen der NSU-Neonazi-Mordserie beschuldigte Beate Zschäpe und vier mutmassliche Unterstützer zugelassen.

 Die «Süddeutsche Zeitung» berichtete vorab aus ihrer Freitag-Ausgabe, der 6. Strafsenat habe die Anklage der Bundesanwaltschaft in vollem Umfang zugelassen.

Zschäpe wird unter anderem Mittäterschaft an zehn Morden, schwere Brandstiftung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Der Prozess werde wohl im April in München beginnen, berichtete die Zeitung.

Morde und Bombenanschläge während Jahren

Die Sprecherin des Oberlandesgerichtes sagte «Spiegel online», die Entscheidung des Gerichtes sei den Anwälten der Verteidigung noch nicht zugestellt. Deshalb äussere sich das Gericht nicht dazu.

Die Bundesanwaltschaft legt dem «Nationalsozialistischen Untergrund» (NSU) die Ermordung von acht türkischen und einem griechischen Einwanderer sowie den Mord an einer Polizistin zur Last. Die Taten ereigneten sich zwischen 2000 und 2007. Ausserdem soll der NSU zwei Bombenanschläge in Köln in den Jahren 2001 und 2004 verübt haben.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel