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International Zensur im 9/11-Prozess - Bürgerrechtler empört

Folter in CIA-Gefängnissen - im Prozess um die Anschläge vom 11. September wird die Öffentlichkeit nichts darüber hören. Das hat der Richter jetzt entschieden. Nicht nur Bürgerrechtler sind empört.

Im geplanten «Jahrhundertprozess» um die Anschläge vom 11. September 2011 werden Aussagen zu Foltermethoden bei CIA-Verhören geheim bleiben.

Der zuständige Richter im Verfahren gegen die fünf mutmasslichen Hauptverantwortlichen gab nach Medienberichten grünes Licht für einen Zensoren im Gerichtssaal. Er solle Äusserungen aussortieren, die die nationale Sicherheit gefährden könnten. Die Verteidigung, Bürgerrechtler und Medien hatten vergeblich auf Transparenz gepocht.

183 mal «Waterboarding»

Alle fünf Angeklagten haben geltend gemacht, dass sie in geheimen CIA-Gefängnissen gefoltert wurden, bevor sie 2006 ins Gefangenenlager Guantánamo Bay (Kuba) kamen. So wurde Chalid Scheich Mohammed, der als Hauptdrahtzieher der Anschläge gilt, nach veröffentlichten Dokumenten 183 mal dem umstrittenen «Waterboarding» - simuliertem Ertränken - unterzogen.

Wann der Prozess beginnt, ist noch offen. Erst steht noch eine lange Reihe von Anhörungen zu komplizierten Verfahrensfragen an, bevor die Hauptverhandlung vor einem Militärsondergericht in Guantánamo Bay beginnen kann. Der Gruppe der Angeklagten um Scheich Mohammed droht im Fall eines Schuldspruches die Todesstrafe.

«Zensurkammer»

Dem «Miami Herald» zufolge entschied Richter James Pohl, dass Zuschauer das Verfahren vor dem Militärtribunal nur von einem schalldichten Raum aus verfolgen und den Ton mit einer Verzögerung von 40 Sekunden empfangen können. Das solle einem Sicherheitsbeamten in der Nähe des Richters die Möglichkeit geben, Angaben über die Praktiken in den - inzwischen geschlossenen - CIA-Gefängnissen per Knopfdruck unhörbar zu machen.

Die größte US-Bürgerrechtsorganisation ACLU (American Civil Liberties Union) sprach von einem Versuch, Foltermethoden zu verschleiern. Die Gerichtskammer in Guantánamo werde zu einer «Zensurkammer».

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