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Ostschweiz «Fall Wüst» vor dem Kantonsrat

220'000 Franken für nicht bezogene Ferienguthaben: Die Auszahlung an den früheren Generalsekretär des Gesundheitsdepartement hat im St. Galler Kantonsrat mehrere Vorstösse ausgelöst. Die bürgerlichen Parteien fordern einen Anpassung des Personalrechts.

Die Abgeltung in der Höhe eines Jahreslohns sorgte für Kritik. Der frühere Generalsekretär des Gesundheitsdepartements Roman Wüst hat das Geld inzwischen zurückbezahlt. Die Abgeltung stützte sich auf das Personalrecht.

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Ferienguthaben beschäftigt St. Galler Kantonsrat (26.04.2016)
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Ein Bericht der Regierung, der auch Empfehlungen zur künftigen Vermeidung solcher Fälle enthält, wird der Finanzkommission des Kantonsrats zugeleitet. Den Fraktionen von CVP-EVP, FDP und SVP ist das nicht genug. Sie fordern Anpassungen im Personalrecht. Der Fall zeige Mängel in der Personalführung und Schwächen des Personalrechts auf. Dieses ermögliche, dass Mitarbeitende während Jahren ihre Ferienguthaben ansparten.

Die Motionäre wollen eine Regelung wie beim Bund: So soll für Kaderleute die Vertrauensarbeitszeit eingeführt werden; Mitarbeitende ab einem Bruttoeinkommen von 120'000 Franken können keine Mehrarbeit, Überzeit und Gleitzeit mehr kompensieren.

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