In dem Prozess geht es um einen Schokoladen-Teddy in Goldfolie, den Lindt für die Weihnachtszeit herausgebracht hat. Haribo sieht dadurch die Markenrechte an seinen Gummibärchen verletzt.
Der Schokoladenbär erinnere zu sehr an die bekannten Gummibärchen, argumentiert Haribo. Dadurch denke der Kunde, dass auch dieser Bär von Haribo sei. Das Bonner Unternehmen will erreichen, dass Lindt den Goldbären künftig in dieser Form nicht mehr verkaufen darf. Lindt sieht indes keine Verwechslungsgefahr.
Die Vorinstanzen hatten mal Haribo, mal Lindt recht gegeben. Der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe wird nun letztinstanzlich ein Urteil darüber fällen.