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Aargau Solothurn Aargau will Genfer E-Voting-System kaufen

2015 musste der Aargau seine E-Voting-Pläne begraben. Dem Bundesrat war die Software zu unsicher. Aufgeben will die Aargauer Regierung aber nicht. Am Freitag kündigte sie an, das E-Voting-System des Kantons Genf zu kaufen.

Der Regierungsrat hat dem Kanton Genf den Zuschlag gegeben, für den Aargau ein E-Voting-System einzuführen und zu betreiben. Dies unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit, wie der Regierungsrat am Freitag mitteilte. Der Aargauer Grosse Rat muss den entsprechenden Kredit noch bewilligen.

Genfer System ist das günstigste

Tastatur mit Karte und Maus.
Legende: Elektronisch abstimmen: Der Aargau setzt nun auf das Genfer System. Keystone

Der Kanton Aargau habe drei Angebote erhalten: von der Schweizerischen Post, vom Kanton Genf und von der Firma emineo AG. Der Entscheid wurde nach einem öffentlichen Beschaffungsverfahren gefällt. Demnach ist das Genfer System das günstigste. Für fünf Jahre kostet es rund 2,2 Millionen Franken.

Der Aargau plant, E-Voting für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ab Herbst 2017 wieder anzubieten. «Wenn dies gut läuft, möchten wir zu einem späteren Zeitpunkt das E-Voting-System auch in Aargauer Pilotgemeinden testen», sagt Thomas Wehrli, Projektleiter beim Kanton Aargau im Interview mit SRF.

Als Pilotgemeinden vorgesehen sind: Aarau, Baden, Wettingen, Buchs und Biberstein. In diesen Gemeinden sollen die Stimmbürger ungefähr ab 2019 elektronisch abstimmen können, führt Wehrli weiter aus. Vorausgesetzt, der Versuch mit den Auslandschweizern ist erfolgreich.

E-Voting – die Vorgeschichte:

  • Es ist nicht das erste Mal, dass der Aargau E-Voting testet.
  • Von November 2010 bis Juni 2015 hatten insgesamt 17 E-Voting-Urnengänge für Auslandschweizer stattgefunden.
  • Mehr als zwei Drittel der Stimmenden hatten am 14. Juni 2015 die Möglichkeit genutzt, elektronisch abzustimmen.
  • Laut Regierungsrat ist das E-Voting damit «zum wichtigsten Stimmkanal für Auslandschweizer» geworden.
  • Der Aargau war einer von neun Kantonen, die sich zu einem Konsortium zusammengeschlossen hatten.
  • Der Bundesrat verbot den Kantonen allerdings, das E-Voting bei den Nationalratswahlen 2015 anzuwenden.
  • Das Stimmgeheimnis sei nicht in genügendem Mass gewährleistet, begründete der Bundesrat.
  • Das Konsortium löste sich in der Folge auf.

Nicht im Konsortium vertreten war unter anderem der Kanton Genf. Dieser hatte ein eigenes E-Voting-System entwickelt, welches vom Bundesrat für die Nationalratswahlen 2015 zugelassen wurde.

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