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Aargau Solothurn Aargauer Pfarrer freuen sich über Grossratsentscheid

Das Aargauer Parlament hat entschieden, dass die Aargauer Landeskirchen wieder einen erleichterten Zugang zur Spitalseelsorge erhalten. Die Pfarrer erhalten wieder automatisch die Namen der Patienten, die Im Spital liegen.

Nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2010 war es so, dass die Spitäler den Kirchen die Namen der Patienten nur noch auf deren ausdrücklichen Wunsch mitteilten. Dies hatte zur Folge, dass die Pfarrer kaum mehr Besuche bei ihren Kirchenmitgliedern machen konnte. Sie wussten ja schlicht nicht, dass diese im Spital lagen. Der Datenschutz verhinderte dies.

Warum Angebot wenn keine Nachfrage?

Audio
Der Datenschutz und die Spitalseelsorge
aus Regional Diagonal vom 17.01.2015. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 1 Minute 57 Sekunden.

Mit der Gesetzesänderung mussten die Patienten ausdrücklich den Besuch wünschen. «Beim Spitaleintritt scheint der Besuch des Pfarrers nicht so wichtig», erklärt Martin Schaufelberger, der Leiter des Bereichs Seelsorge bei der Aargauischen reformierten Landeskirche.

«Anders sieht es dann auch, wenn die Patienten länger im Spitalbett liegen und plötzlich Zeit haben», sagt Martin Schaufelberger weiter. Meist sei ein Gespräch mit einem Seelsorger dann sehr willkommen.

Mission ist nicht das Ziel

Die Kirche macht die Besuche im Spital nicht um zu Missionieren. Es gehe ihr in erster Linie darum, ihre Mitglieder durchs Leben zu begleiten, erklärt Schaufelberger in der Sendung «Regional-Diagonal» von Radio SRF. Dazu gehört eben auch der Krankenbesuch im Spital.

Medizinische Daten bleiben geheim

Schaufelberger ist deshalb froh, dass der Aargau kürzlich sein Gesetz wieder angepasst hat. Die Pfarrämter der anerkannten Landeskirchen erhalten nun wieder Namen und Adressen der ihrer Religionsgemeinschaft angehörenden Patientinnen und Patienten automatisch.

Medizinische Daten werden im Grundsatz jedoch nicht weitergegeben - ausser der Patient wünscht dies ausdrücklich. Die Kosten für die Seelsorgenden der Gemeindepfarrämter und der Spitalpfarrdienste gehen weiterhin zulasten der Landeskirchen.

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